GrillplätzeGrillplatz VogelherdFür die Gruppen mit einer längeren Verweildauer besteht für die Benutzung des Grillplatzes Anmeldepflicht. Die Verweildauer ist auf 22:00 Uhr begrenzt. Die Anmeldung hat 14 Tage vor dem Termin bei Ortsvorsteher Löb, Fon: 07458 1590 zu erfolgen. Grillen ist nur an der vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht benutzt werden. Alle Gäste des Grillplatzes werden gebeten, die Einrichtungen des Grillplatzes pfleglich zu behandeln und die Abfälle wieder mitzunehmen. Die Genehmigung zur Benutzung des Sportplatzes muss bei Herrn Dieter Großmann, Fon: 07458 4255 eingeholt werden. Auswärtige Gruppen können nur ausnahmsweise z.B. Schulen etc. berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden von uns verfolgt, um eine geordnete Nutzung der Grillplätze zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt:
Hardtplatz der Gemeinde EbhausenFür Gruppen mit einer längeren Verweildauer besteht für die Benützung des Grillplatzes Anmeldepflicht. Ohne Anmeldung ist die Nutzung der Grillplätze z.B. am Abend nicht erlaubt! Die Anmeldung hat 14 Tage vor dem Termin beim Bürgermeisteramt Ebhausen, Fon: 07458 9981-0 zu erfolgen. Grillen ist nur an der vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht benützt werden. Alle Gäste des Grillplatzes werden gebeten, die Abfälle wider mitzunehmen. Pro Wochenende (Freitag bis Sonntag) nur 1 Gruppe. Gruppe: ab 15 Personen. Reservierung nur für Einheimische möglich. Aufenthalt längstens bis 01:00 Uhr. Auswärtige Gruppen können nur ausnahmsweise z.B. Schulen etc. berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden von uns verfolgt, um eine geordnete Nutzung der Grillplätze zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt:
Gemeinde Ebhausen | Marktplatz 1 | 72224 Ebhausen | Fon: 07458 9981-0 | Fax: 07458 9981-70 | E-Mail: info@ebhausen.de
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