DienstleistungenVerfahrenTypische Lebenslagen und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. Religionsunterricht - Abmeldung erklärenIn Baden-Württemberg können Schüler und Schülerinnen an den öffentlichen Schulen evangelischen, katholischen, altkatholischen, jüdischen, syrisch-orthodoxen, alevitischen und - bisher an einzelnen Standorten - islamisch-sunnitischen Religionsunterricht besuchen. Religionsunterricht ist für die Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft ein Pflichtfach. Wenn Sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden. Daneben bieten viele Schulen das Pflichtfach "Ethik" an. Hieran muss teilnehmen, wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Sie können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Vorher entscheiden Ihre Eltern oder die sonst Erziehungsberechtigten darüber. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern Sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden. Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen. Generelle Zuständigkeit:die jeweilige Schule Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an. Sie erhalten dann eine Liste von Schulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis. Voraussetzungen:Sie müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegen stehen. Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht statthaft. Unterlagen:keine Ablauf:Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der Schulleitung ab. Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie sie persönlich abgeben. Die Schulleitung lädt in dem Fall auch Ihre Eltern zu diesem Termin ein. Wenn Sie unter 14 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern unterschreiben. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
Kosten:keine Frist:Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Annemarie-Lindner-Schule Nagold Hauswirtschaftliche Schule Betriebswirtschaftliche Fachschule Calw e.V. Burgschule Förderschule Christiane-Herzog-Realschule Nagold Christophorus-Gymnasium Altensteig Enztal-Gymnasium Wildbad Evang. Berufsfachschule für Altenpflege Calw Freie Dorfschule Unterlengenhardt Freie Waldorfschule Friedrich-Boysen-Realschule Altensteig Gewerbliche Schule Goßweilerschule Förderschule Haupt- und Realschule Wildberg Heinrich Immanuel Perrot Realschule Calw Hermann-Gundert-Schule Kaufmännische und Hauswirtschaftliche Schule Hermann-Hesse-Gymnasium Hohenberg-Werkrealschule J.-Georg-Doertenbach-Schule Calw Gewerbliche Schule Karl-Georg-Haldenwang-Schule Schule für Geistigbehinderte Bad Teinach-Zavelstein Karl-Georg-Haldenwang-Schule Schulkindergarten für Geistig- und Körperbehinderte Kaufmännische Schule Klinikschule Reinerzau Krankenhausschule Lehranstalt des Deutschen Textileinzelhandels Lindenrainschule Ebhausen, Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Maria-von-Linden-Gymnasium Markgrafenschule Förderschule Otto-Hahn-Gymnasium Private Abendrealschule im CJD Jugenddorf Altensteig Private Heimsonderschule für Sprachbehinderte Calw-Stammheim Realschule Althengstett Realschule Calmbach Reuchlin-Schulen Förderschule Reuchlin-Schulen RS Schule für Geistigbehinderte und Förderschule Burghalde Schule für Kranke am Klinikum Nordschwarzwald Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung Schulverband Ebhausen - Rohrdorf Seeäckerschule Förderschule Sonderberufsfachschule des CJD Jugenddorf Altensteig Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Information zu service-bwDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
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