DienstleistungenVerfahrenTypische Lebenslagen und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. SeebestattungBei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Achtung: Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat Unterlagen:Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung kann nur erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind. Ablauf:Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (als Voraussetzung für die Seebestattung) erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen. Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, wird von der Gemeinde erteilt, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat. Kosten:Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Sonstiges:Wurde ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Seebestattung beauftragt, werden die erforderlichen Genehmigungen für die Beisetzung einer Urne auf See von diesem eingeholt. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Gemeinde Ebhausen Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:Information zu service-bwDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
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