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Gemeinde Ebhausen (Druckversion)

Grillplatz Vogelherd

Für die Gruppen mit einer längeren Verweildauer besteht für die Benutzung des Grillplatzes Anmeldepflicht. Die Verweildauer ist auf 22:00 Uhr begrenzt. Die Anmeldung hat 14 Tage vor dem Termin bei Ortsvorsteher Hammann, 07458 455920 zu erfolgen. Grillen ist nur an der vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht benutzt werden.

Alle Gäste des Grillplatzes werden gebeten, die Einrichtungen des Grillplatzes pfleglich zu behandeln und die Abfälle wieder mitzunehmen. Die Genehmigung zur Benutzung des Sportplatzes muss bei Herrn Kurt Rothfuß, 07458 9385 eingeholt werden.

Auswärtige Gruppen können nur ausnahmsweise z.B. Schulen etc. berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden von uns verfolgt, um eine geordnete Nutzung der Grillplätze zu gewährleisten.

Grundsätzlich gilt:

  • Ohne Anmeldung ist die Nutzung der Grillplätze nicht erlaubt
  • Grillen ist nur an den vorgesehenen Grillstellen erlaubt
  • Es dürfen keine eigenen Grillgeräte verwendet werden
  • Die Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen und ggf. wieder mitzunehmen
http://www.ebhausen.de//freizeit-gaeste/grillplaetze