dessen Grad der Behin- derung mindestens 50 Prozent beträgt, in einem Haushalt leben (bitte Schwerbehindertenausweis vorlegen); • Familien, die Bürgergeld erhalten – oder kinderzu- schlagsberechtigt sind und [mehr]
dessen Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, in einem Haushalt le- ben (bitte Schwerbehindertenausweis vorlegen); • Familien, die Hartz IV erhalten – oder kinderzuschlags- berechtigt sind und [mehr]