auch bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Gebiete infrage, sofern diese bisher nicht Verkehrs-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind, jedoch auch Gebiete, die als Freizeit- oder Erholungsgebiete [mehr]
auch bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Gebiete infrage, sofern diese bisher nicht Verkehrs-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind, jedoch auch Gebiete, die als Freizeit- oder Erholungsgebiete [mehr]
Was ist eine Freistellungs- bescheinigung? Mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleis‑ tungen eingeführt worden. Hiervon betroffen sind [...] Fassade Baden‑ Württemberg Tel.: 0711 / 4 51 23‑0 www.stuck‑verband.de Verband des Zimmerer‑ und Holzbaugewerbes Baden‑Württemberg Tel.: 0711 / 239 96‑50 www.holzbau‑online.de Fachverband Ausbau und Fassade [mehr]
ökologischen, gestalterischen und Erholungsfunktion sind in solchen Ge- bieten neue Siedlungs- und Gewerbeansätze grundsätzlich nicht zulässig. Abbildung 2: Raumnutzungskarte Regionalplan (Auszug) und Fläch [mehr]