Calw 3 6. Werbeanlagen § 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO Werbeanlagen sind nur als Hinweisschilder auf Beruf, Gewerbe oder Wohnung an der Gebäudefassade zulässig. Einzelne Hinweisschilder dürfen eine Fläche von 0,5 [mehr]
örtlichen Lebens- und Wirtschaftgrundlagen z.B. durch die Unterstützung der örtlichen Nahversorgung-Läden-Handwerker-Gewerbe, Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze, Stärkung der örtliche Infrastruktur, Nutzung [mehr]