Bauarbeiten als oberste Bodenschicht wieder einzubauen. Auf dem Baugrundstück sind Aufschüttungen zur Anpassung der Geländeoberfläche nur mit unbelastetem Bodenmaterial zulässig. Baustoffe, Bauabfälle und Be [mehr]
Antennenanlage sowie eine Parabolantenne zulässig. Parabolantennen sind farblich dem Hintergrund anzupassen und mindestens 0,50 m unterhalb des Firstes anzubringen. 8. Einfriedungen § 74 Abs.1 Nr.3 LBO Es [mehr]