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Gemeinde Ebhausen (Druckversion)

Friedhöfe in Ebhausen

Bei einem Trauerfall stell sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. Auf unserer Homepage möchten wir Sie über die Möglichkeiten auf den Friedhöfen in Ebhausen informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Friedhofsverwaltung.

Bärbel Link
07458 9981-11
E-Mail schreiben

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 11:45 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um unsere Grabarten.

Hier gelangen Sie zur Bestattungsgebührenordnung.

Erdbestattungen

Wahlgräber
Wahlgräber für Erdbestattungen werden auf allen unseren Friedhöfen angeboten.
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen (Doppelbelegung) bei denen auf Antrag das Nutzungsrecht bis zu 50 Jahren verliehen werden kann.
In Ebhausen gibt es zur herkömmlichen Erdbestattung die Möglichkeit die Verstorbenen in Grabkammern beizusetzen.
Man unterscheidet zwischen einstellig (eine Grabfläche) und  zweistellig (zwei Grabflächen nebeneinander) sowie ein- oder zweistellig tief (Tieferlegung der Erstbestattung).
Tieferlegungen sind nur auf dem Friedhof in Ebhausen möglich.

Rasenwahlgräber
Rasenwahlgrab zweistellig, Rasenwahlgrab zweistellig tief und Rasenwahlgrab einstellig tief können wir nur auf dem Friedhof in Ebhausen in den Grabkammern anbieten.
Rasenwahlgrab zweistellig in Wenden auf Anfrage.

Reihengräber
Reihengräber für Erdbestattungen werden auf allen unseren Friedhöfen angeboten.
In Ebhausen gibt es zur herkömmlichen Erdbestattung die Möglichkeit die Verstorbenen in Grabkammern beizusetzen.
In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Leichnam beigesetzt werden.
Die Umwandlung in ein Wahlgrab (zusätzliche Urnenbestattung) ist jedoch möglich.

Rasenreihengräber
Rasenreihengräber werden auf allen vier Friedhöfen angeboten.
In Ebhausen gibt es nur noch Rasengräber in Grabkammern.

Urnenbestattungen

Urnenwahlgräber
Wahlgräber für Urnenbestattungen werden auf allen unseren Friedhöfen angeboten. Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen an denen auf Antrag das Nutzungsrecht bis zu 50 Jahren verliehen werden kann. Es sind bis zu 4 Urnen möglich.

Urnenreihengräber
Reihengräber für Urnenbestattungen werden auf allen unseren Friedhöfen angeboten. Urnenreihengräber sind Grabstätten für eine Urnenbeisetzung. Die Umwandlung in ein Wahlgrab ist jedoch möglich.

Anonyme Urnengräber
Anonyme Urnengräber werden ausschließlich auf dem Friedhof Ebhausen angeboten.
Die anonymen Urnengräber werden weder durch einen Grabstein noch durch ein Grabkreuz kenntlich gemacht.

Baumgräber
Baumgräber werden ausschließlich in Ebhausen angeboten.
Um einen Baum werden bis zu acht Urnengrabfelder angelegt. Die Grabfelder können sowohl als Urnenwahl- als auch als Urnenreihengrab erworben werden.

Ruhezeiten

Erdbestattungen
Mindestruhezeit 20 Jahre (Grabkammer 15 Jahre)

Urnenbestattungen
Mindestruhezeit 15 Jahre

Grabfeld für Sternenkinder: keine

Gestaltungsmöglichkeiten

Erdbestattungen
Wahl- und Reihengräber
Die Grabgestaltung und –pflege wird vom Nutzungsberechtigten durchgeführt.
Die Gräber können bepflanzt werden oder auch abgedeckt werden. Komplettabdeckungen sind nur auf den Grabkammern möglich. Bei allen anderen Erdgräbern ist aus Gründen der Verwesung eine Abdeckung von max. 20 % der Grabfläche möglich.

Rasengräber
Rasengräber werden grundsätzlich von der Gemeinde gepflegt. Grabschmuck der Angehörigen ist nur auf der von der Gemeinde zu erwerbenden Grabplatte gestattet. Die Platte ist 50 cm x 50 cm groß und wird bodengleich eingebaut.

Urnenbestattungen
Wahl- und Reihengräber
Alle Urnengräber können von den Angehörigen bepflanzt werden oder auch bis zu 100 % mit einer Grabplatte abgedeckt werden.

Anonyme Urnengräber
Das Grabfeld wird von der Gemeinde gepflegt. Grabsteine sowie Grabschmuck sind nicht gestattet.

Baumgräber
Jedes Baumgrab erhält eine Grabplatte, die bei der Gemeinde erworben wird. Blumenschmuck außerhalb der Grabplatte ist nicht gestattet. Die Pflege des Rasens wird durch die Gemeinde übernommen.

Grabfeld für Sternenkinder
Das Grabfeld für Sternenkinder wird von der Gemeinde gepflegt. Grabsteine sowie Grabschmuck sind nicht gestattet.

Grabfeld für Sternenkinder

Fehl- und Todgeburten mit einem Gewicht von unter 500 g sind nicht bestattungspflichtig. Wir möchten jedoch auch den Eltern dieser Kinder eine Bestattungsmöglichkeit anbieten. Daher haben wir auf dem Friedhof in Ebhausen für diese Kinder ein Gemeinschaftsgrabfeld angelegt.

http://www.ebhausen.de//leben-wohnen/gemeindeeinrichtungen/friedhoefe