1. Änderung der Satzung über die Zulassung von Nebenanlagen und Dachaufbauten sowie der farblichen Gestaltung der Dacheindeckung
Der Gemeinderat hat im 13. Mai 2019 als Örtliche Bauvorschrift die „Satzung über die Zulassung von Nebenanlagen und Dachaufbauten sowie der farblichen Gestaltung der Dacheindeckung“ beschlossen.
Im Wesentlichen hat sich die Satzung aber auch die frühere Dachaufbautensatzung bewährt, allerdings haben wir aufgrund eines aktuellen Anlasses Ungereimtheiten in der Satzung festgestellt, die mit den angestrebten Änderungen ausgeräumt werden sollen.
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Die Öffentlichkeit kann sich vom 05.08. - 07.09.2020 (Auslegungsfrist) über den Inhalt der Satzung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zum Satzungsentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Ebhausen, den 29. Juli 2020
gez.:
Volker Schuler
Bürgermeister