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Gemeinde Ebhausen (Druckversion)

Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung den neu erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Ebhausen und seine Ortsteile beschlossen.
Davor wurde der Mietspiegel am 20.11.2020 in einer Arbeitskreissitzung von den Interessenvertretungen von Mieter-und Vermieterseite inhaltlich anerkannt. Die notwendige Neutralität wurde somit sichergestellt.
Der qualifizierte Mietspiegel tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft und ist bis zum 28.02.2025 gültig. Danach ist er an die Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen (§558d Bs.2 Satz 2 und Satz 4 BGB).
Der Mietspiegel steht ab dem 01.03.2023 zur Verfügung.
Gegen Kostenersatz können Sie auch eine Papierfassung bei der Gemeinde Ebhausen anfordern.
Der qualifizierte Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Dabei werden die in § 558 BGB festgelegten Wohnwertmerkmale berücksichtigt: Art (Altbau/Neubau, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus); Größe; Ausstattung (Art der Heizung, Badausstattung, Bodenbeläge, Keller); Beschaffenheit (Alter, Zuschnitt, baulicher/energetischer Zustand) und Lage einer Wohnung. Er trägt dazu bei, dass das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand transparenter ist und Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert werden.
 

Volker Schuler
Bürgermeister

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