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Gemeinde Ebhausen (Druckversion)

Erddeponie Kaltenau Ebhausen

Die Gemeinde Ebhausen stellt für die Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub aus dem Gemeindegebiet die Erddeponie Kaltenau zur Verfügung.
Vor der Anlieferung ist die Betreiberfirma zu kontaktieren und eine Anlieferungserklärung abzugeben.

Achtung: Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen ist eine Ablagerung von Bodenaushub nicht mehr ohne weiteres zulässig. Es hat fast immer vorher eine Verwertungsprüfung stattzufinden. Beachten Sie hierzu unseren neuen Leitfaden.

Die dort aufgeführten Schritte ergeben für die Ablagerung auf der Erddeponie jedenfalls auch eine bestimmte Vorlaufzeit, die Sie mit einplanen müssen.

Leitfaden Verwertungsprüfung unbelasteter Erdaushub 
Benutzungsordnung 
Satzung 

Tonnenbestellung

Sie möchten eine Abfalltonne bestellen? Dies können Sie mit dem Onlineformular der AWG erledigen. Die Bestellung zusätzlicher Rest- und Biomülltonnen sowie grüner Tonnen nimmt die Abfallberatung auch unter der 0800 30 30 839 entgegen.

Wer neu nach Ebhausen zieht, kann bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die Abfallbehälter für Haus- und Biomüll sowie Glas und Papier bestellen.

Gelbe Tonnen für Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen können nur bei der Fa. REMONDIS, 0800 1223255 bestellt werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw

Verantwortlich für alle Belange rund um das Thema "Abfall", mit Ausnahme der gelben Tonnen / gelben Säcke, ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw, Gäuallee 5, 72202 Nagold. Die Abfalltermine können Sie im jeweiligen Mitteilungsblatt oder hier nachlesen.

Alle Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet Ihnen gerne die Abfallberatung unter folgender Service Telefonnummer:

0800 30 30 839
07452 6006-7777
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Verbrennen von Garten- und forstlichen Abfällen

Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen ist in einer entsprechenden Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 1974 geregelt. Innerorts ist ein Abbrennen generell verboten. Außerorts dürfen solche Gegenstände nur nach vorheriger Anmelung beim Ordnungsamt (07458 99 81-15) unter Angabe einer Rückrufnummer und des Verbrennungsortes (Flurstücksnummer) abgebrannt werden, wenn die Waldbrandgefahr bzw. der Graslandfeuerindex dies zulässt. Ein Mindestabstand von 30 Metern zum Wald ist jederzeit einzuhalten.

Für Feuer im Wald ist eine Sondergenehmigung durch den Förster notwendig, die nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann.

http://www.ebhausen.de//leben-wohnen/abfall-entsorgung