Nicht zulässig sind: - Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen. Be [mehr]
ökologischen, gestalterischen und Erholungsfunktion sind in solchen Ge- bieten neue Siedlungs- und Gewerbeansätze grundsätzlich nicht zulässig. Abbildung 2: Raumnutzungskarte Regionalplan (Auszug) und Fläch [mehr]
Calw 3 6. Werbeanlagen § 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO Werbeanlagen sind nur als Hinweisschilder auf Beruf, Gewerbe oder Wohnung an der Gebäudefassade zulässig. Einzelne Hinweisschilder dürfen eine Fläche von 0,5 [mehr]