Bodenrichtwerte: Gemeinde Ebhausen

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Google Calendar

Dies ist ein Zeitverwaltungs- und Zeitplanungs-Kalenderservice.

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Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Bei den Richtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte, die sich für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen je Quadratmeter der unbebauten oder bebauten Grundstücksfläche ergeben. Sie beziehen sich auf vollerschlossene Grundstücke mit ortsüblicher Grundstücksgröße.

Bei den Lagewerten für Innerortsflächen bebaut und unbebaut handelt es sich ebenfalls um Durchschnittswerte; extrem schlechte oder sehr gute landwirtschaftliche Flächen sind bei diesen Werten nicht berücksichtigt und müssen ggf. anders bewertet werden.

Übersichtsplan Bodenrichtwertkarten 2022

BRW Karte 30

BRW Karte 31

BRW Karte 35

BRW Karte 36

BRW Karte 42

Bitte fragen Sie bei Herrn Martin Lutz Tel. 07458/9981-60 oder Frau Julia Schroth Tel. 07458/9981-61 nach.

Der Bodenrichtwert wurde für die Gemeinde Ebhausen am 22.Juni 2022 beschlossen

Die Grundsteuer (A und B) wird künftig neu berechnet. Einige Eigentümer haben dazu bereits Post vom Finanzamt bekommen.

Ab 1. Juli kann die Meldung der notwendigen Daten über „Mein ELSTER" erfolgen.

Die Bodenrichtwerte wurden vom gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal am 22. Juni 2022 beschlossen und werden jetzt sukzessive in das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) eingepflegt.

Die Daten werden voraussichtlich ab dem 15. Juli 2022 eingestellt sein.

Falls nicht werden die Eigentümer gebeten, den aktuellen Stand In regelmäßigen Abständen online abzufragen.

Die sogenannte „Feststellungserklärung" abzugeben, ist gesetzlich vorgeschrieben. Es bleibt genügend Zeit, das Formular bis zum 31. Oktober 2022 über „Mein ELSTER" einzureichen. Folgende Daten müssen Grundstückseigentümer in Baden- Württemberg einreichen: das Aktenzeichen (wurde/wird im Schreiben des Finanzamtes mitgeteilt), die Grundstücksfläche, gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken und den Bodenrichtwert. Die Informationsschreiben für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.

Nähere Informationen finden sich unter    www.grundsteuer-bw.de

sowie auf der Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal.

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